Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist ein neues Gesetz, das ab dem 13. Dezember 2024 gilt. Es soll dafür sorgen, dass Produkte, die an Verbraucher verkauft werden, sicher sind und alle wichtigen Informationen deutlich angegeben werden. Damit ersetzt die Verordnung ältere Regeln zur Produktsicherheit.
Wird der Lieferant nicht korrekt genannt, oder nicht direkt auf der Produktseite erwähnt, droht Abmahngefahr und Ihre Produkte könnten auf Amazon, Google Shopping & Co. blockiert werden.
Auf was muss geachtet werden?
- Produktinformationen und Sicherheitsdaten müssen leich sichtlich bereitgestellt werden
- Herstellerkennzeichnung auf die Produktdetailseite hinzufügen
Der erste Punkt ist für Händler schon lange selbstverständlich und wird meist korrekt umgesetzt. Punkt 2 jedoch, wurde im Dezember 2024 neu festgelegt und ist somit eine neue Regelung auf die Verkäufer mit Online-Plattformen achten müssen.
Hier nochmal detaillierter:
Im Fernabsatzhandel (z.B. Online-Shop oder Marktplatzstores), müssen auf der Produktseite Angaben zum Hersteller/Lieferanten preisgegeben werden:
Lieferant/Hersteller mit Niederlassung in Europa:
Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers
Lieferant/Hersteller ohne Niederlassung in Europas:
Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers
Name, Postanschrift und elektronische Adresse der "verantwortlichen Person" (Mit Sitz in Europa)
Bin ich betroffen?
Die General Product Safety Regulation ist relevant für:
Händler, Hersteller und Importeure
Verbrauchsprodukte
B2B und B2C
Umsetzung im Online-Shop
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