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Schlag gegen Betrugsmasche Google Fonts – Razzia in Berlin gegen Abmahnanwalt

Holger Maser | 22. Dezember 2022

Wie Medien wie der Tagesspiegel und der Spiegel berichten, hat die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen zu einem Schlag gegen den Abmahnanwalt Kilian Lenard ausgeholt. Der Anwalt hatte in den letzten Monaten Tausende von automatisierten Abmahnschreiben an Website-Betreiber verschickt.

Von diesen Schreiben waren auch einige Online Rebellion Kunden betroffen, welche pro Vergleich 170 Euro zu zahlen hätten, um weiteren Ärger zu vermeiden. Als Agentur hatten wir unseren Kunden bereits im Vorfeld geraten, sich juristischen Beistand hinzuzuziehen und dies nicht hinzunehmen.

Am Mittwoch wurden nun die Kanzleigebäude per richterlichem Durchsuchungsbeschluss durchsucht und gegen den Anwalt wird in über 2400 Fällen wegen gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt, rund 400 davon wegen versuchten Taten.

Durch die Abmahnmasche konnte der Anwalt rund 346.000 Euro vorwiegend von Privatpersonen und kleineren Unternehmen ergaunern. Mittels zweier Arrestbeschlüsse wurden diese Gelder durch die Berliner Polizei nun sichergestellt.

 

 

Google Fonts und externe Ressourcen als Abmahngrund

Der Grund für die Abmahnung waren immer der gleiche: In einem Fall hatte das Landgericht München mit Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) einer beklagten Partei untersagt, extern geladene Google Schriftarten ("Google Fonts") auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zu nutzen.

In besagtem Fall waren die Richter der Ansicht, dass durch das externe Landen der Schriftarten ohne Einwilligung von Nutzern der Website eine ungefragte Übertragung personenbezogener Daten (hier: IP-Adresse) an Google und somit ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerseite vorliegt.

 

 

Stärkung der Rechte von Online-Unternehmen

In vielen Fällen fühlen sich Website-Betreiber im deutschsprachigen Raum durch Datenschutz-Themen gem. DSGVO häufig allein gelassen oder überfordert. Dies bot in der Vergangenheit immer Raum für dubiose Abmahnvereinen und Abmahnanwälte wie besagten Killian Lenard, die dies aktiv ausnutzen.

Die konsequente Durchsetzung juristischer Mittel gegen besagten Anwalt ist daher ein richtiges Zeichen der Justiz gegen solche dubiosen Geschäftsmodelle. Hier waren aber auch ganz klar viele Webseitenbetreiber nicht eingeknickt, sondern es lagen der Berliner Justiz über 420 Strafanzeigen vor. Richtig so, nicht jedes Handeln sollte einfach tatenlos hingenommen werden.

 

 

Datenschutz nicht vernachlässigen - externe Ressourcen lokal laden

Unabhängig von dem aktuellen Sachverhalt ist Datenschutz und korrekte Einwilligungen in Online-Dienste aber ein Dauerbrenner. Durch das Einbinden von extern geladenen Ressourcen ohne Fachkenntnisse liegt immer ein Risiko für Website-Betreiber vor.

Konsequentes lokales Hosting von Ressourcen, das korrekte Einwilligungsmanagement (Consent Management) und ein juristischer Beistand sind aber immer anzuraten. Cookies, Serverless-Tracking, Dienste wie Google Maps, Google Fonts & Co. bieten immer Angriffsflächen für Wettbewerber und andere und sollten deswegen korrekt integriert sein.

Wir bieten als Online Rebellion diesen Service im Standard an und achten bereits bei Erstellung von Online-Shops und Webseiten auf die aktuelle Rechtslage. Interessiert? Gerne beraten wir unverbindlich im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches zur Performance Marketing Beratung und zeigen Lösungen auf, um datenschutzkonform online zu gehen.

 

 

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