Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online Rebellion | Rebel GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind für jegliche Geschäfte und Unternehmungen, die durch die Rebel GmbH durchgeführt werden gültig. Jeglicher Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und der Rebel GmbH unterliegen diesen AGBs. Bei der Beauftragung und der Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Die Gültigkeit dieser AGBs halten für die Dauer aller Projekte an und sind für alle Projekte gültig.

II. Vertragsschluss und Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Consulting Dienstleistungen.
  2. Zur Beauftragung genĂĽgt die Zusage ĂĽber die E-Mail in Schriftform.
  3. Der Umfang der Leistungen wurde durch ein Angebot oder Absprache per E-Mail vereinbart.
    Zusatzleistungen können zusätzlich verrechnet werden.
  4. Alle Dienstleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht gem. §611 ff. BGB
  5. Beide Parteien sind verpflichtet den Partner ĂĽber EinflĂĽsse und Ă„nderungen sofort zu unterrichten.

Terminvereinbarung

  1. Die Termine für Erst- oder Projektgespräche (Zeit und Ort) werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart.
  2. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für die kostenlose Erstberatung.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu allen Terminen pĂĽnktlich zu erscheinen.
  4. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung festgelegter Termine ist bis spätestens 2 Werktage vor Eintritt des vereinbarten Datums möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt.
  5. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Kontaktmöglichkeiten

  1. Um Kontakt mit der Rebel GmbH aufzunehmen, nutzen Sie bitte ausschlieĂźlich das hinterlegte Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse [email protected]
  2. Die Rebel GmbH ist nur in dringenden Fällen oder nach Vereinbarung telefonisch unter der angegebenen Nummer zu erreichen.

Termineinhaltung

  1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
  2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Rebel GmbH, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden gegenüber der Rebel GmbH resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse bedingt durch höhere Gewalt nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
  3. Bei Verzögerungen und Nichteinhaltung von Fristen wird der Auftraggeber rechtzeitig und umgehend informiert.
  4. Die Rebel GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Hinweis:

Für die reibungslose und effektive Zusammenarbeit werden Aufträge direkt nach eigenem Ermessen im Sinne für den Auftragnehmer eingeplant und umgesetzt. Das gilt für Aufträge über Telefon, das Projektmanagement-Tool oder per E-Mail. Gleiches gilt für Rückfragen & Kommunikationsanfragen. Die Beauftragung erfolgt dabei formlos und ohne die separate Ausstellung eines Angebotes. Sollte der Aufwand vorab kommuniziert werden, ist dieser vorab explizit vom Auftragnehmer zu erfragen. Dieses Vorgehen kann den Prozessablauf verzögern.

III. Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Entstehung des Projektes die nötigen Informationen zur Umsetzung zeitnah zu liefern. Durch Nichteinhalten können höhere Kosten entstehen. Weiter kann sich der Projektzeitraum verschieben.
  2. Die Qualität der zur Verfügung gestellten Materialen müssen in einer guten Qualität zur Umsetzung vorliegen.

IV. Preise und Bezahlungen

  1. Preise werden individuell berechnet.
  2. Die Verrechnung kann komplett nach Abschluss des Projektes geschehen.
  3. Die Verrechnung kann bei größeren Projekten in bestimmten Intervallen geschehen. Hierfür werden vorab die Regeln festgelegt.
  4. Für alle Projekte gilt in der Regel, ein Abschlag in der Höhe von 40% der Nettosumme des Projektes bei Auftragseingang, zu entrichten.
  5. Das Zahlungsziel ist grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsstellung.
  6. Der Auftraggeber kommt grundsätzlich spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung in Verzug, welcher mit den gesetzlichen Folgen belangt wird.
  7. Nach der ersten Zahlungserinnerung erfolgt der Aufschlag einer Mahngebühr in Höhe von 5€. Jede weitere Mahnung wird durch weitere 5€ als Mahngebühr erhöht.
  8. Nach der 2. Mahnung erfolgt die Ăśbergab an das Inkassounternehmen. Alle weiteren Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
  9. Dem Auftraggeber stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Zahlung per Banküberweisung, Zahlung per SEPA-Lastschrift.

V. Lieferung

  1. Wird kein schriftliches Datum zur Umsetzung des Projektes gesetzt, so gilt der nächstmögliche Zeitpunkt zur Umsetzung beider Parteien als gesetzt.
  2. Verzögerungen sind in jedem Projekt vorbehalten und werden dem Auftraggeber umgehen mitgeteilt.
  3. Die Übermittlung der Lieferung und die damit verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

VI. Mängelhaftung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen oder belangt werden, sowohl nicht rechtlich und nicht monetär.
  2. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3.  Ein Mangel ist durch den Auftraggeber unmittelbar anzumerken. Jeglicher Anspruch verfällt mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Abschlussrechnung.
  4. Der Auftragnehmer haftet für keinerlei entstandene Schäden durch die Beratung oder die gefertigte Software. Nicht direkt und auch nicht für Schäden die bei Dritten entstehen. Lediglich bei Schäden, die durch offensichtlich grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, hat der Auftraggeber die Option, maximal den gezahlten Projektbetrag zurückzufordern.
  5. Es besteht keine Haftung für entstandene Schäden an Materialien.

VII. Haftungs- und Gewährleistungshinweis

  1. Gewährleistung oder Haftung jeglicher Art, z. B. für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität für jegliche Inhalte und verwendete Tools (insbesondere im Bereich des Datenschutzes und Urheberrecht), ist ausgeschlossen soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten beruht.
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich fĂĽr jegliche Inhalte der Website und/oder des Online-Shops.
  3. Online Rebellion ist eRecht 24 Premium Partneragentur, empfiehlt aber zusätzlich immer eine separate rechtliche Prüfung durch den Auftraggeber für die verwendeten Inhalte und zu nutzende Tools.

VIII. Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt berechtigt beide Seiten von dem Vertrag zurück zu treten. Beide Parteien sind verpflichtet den Geschäftspartner unverzüglich über den Zustand zu unterrichten.

IX. Schadensersatz

  1. Alle Schadensersatzansprüche sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, auf die Höhe des Nettorechnungsbetrags beschränkt.
  2. Ein Schadensersatzanspruch tritt nur dann ein, wenn von vorsätzlich fahrlässigem Handeln gesprochen werden kann.
  3. Haftung für entgangene Gewinne oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  4. Tritt eine Versicherung für einen Schaden in Kraft, so ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs auf den Betrag der gezahlten Versicherungssumme beschränkt.
  5. Durch den Auftrag entstandene Schäden an Material oder Verlust kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
  6. Der Auftraggeber haftet für die Inhalte der erstellten Software eigenhändig.

X. Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Verschwiegenheit des umgesetzten Projektes, falls dieses schriftlich vereinbart wurde.

XI. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in jedem Fall für alle Personen das Amtsgericht Würzburg.

XII. Schlussbestimmung

  1. Jegliche Anpassungen dieser AGBs mĂĽssen schriftlich festgehalten werden.

XIII. Widerrufsbelehrung

  1. Sofern Sie Verbraucher i.S. von §13 BGB sind, können Sie ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail oder Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Anschrift: Rebel GmbH, Online Rebellion,
LeightonstraĂźe 2
97074 WĂĽrzburg
E-Mail: [email protected]

Sollten Ihnen diese Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss zugehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Widerrufsfolgen:
Ist ein Widerruf wirksam, so sind alle Leistungen zurück zu gewähren. Leistungen die nicht zurück gewährt werden können, müssen entlohnt werden.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung frühzeitig begonnen hat. Eine Bestätigung durch eine E-Mail ist ausreichend.

Auftragnehmer:

Online Rebellion
Rebel GmbH

LeightonstraĂźe 2
97074 WĂĽrzburg

Web: www.online-rebellion.de
Tel.: 09355 970 363
E-Mail: [email protected]

XIV. Bonitätsprüfung

  1. Die Rebel GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden.
  2. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Rebel GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die Rebel GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
  3. Der Kunde kann bei der Rebel GmbH Informationen ĂĽber seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
  4. Voraussetzung der Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wer bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragen war, ist verpflichtet, dies der Rebel GmbH vor Bestellung mitzuteilen. Erhält die Rebel GmbH nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredits in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz, eidesstattliche Versicherung, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang, Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, Vorräten, Außenständen, usw.) oder, wenn der Besteller fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, ist die Rebel GmbH berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheiten oder Barzahlungen zu verlangen, weitere Lieferungen hinauszuschieben oder Lieferungen zu unterlassen und vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
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