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Am 20. Juli 2025 stellt die EU‑Kommission ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS‑Plattform) endgültig ein. Damit streicht sie auch die rechtliche Pflicht für Betreiber:innen von Verbraucherwebsites, darauf hinzuweisen oder zu verlinken.
Die Online-Streitbeilegungsplattform, kurz OS‑Plattform, war seit 2016 im Rahmen der EU‑Verordnung (ODR‑VO) verpflichtend. Ziel war, Verbraucher:innen bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten eine kostengünstige, außergerichtliche Lösung zu bieten. Allerdings fiel die Nutzung extrem gering aus: Nur etwa 200 Fälle pro Jahr in der gesamten EU.
Die Nutzung war zu niedrig, der Verwaltungsaufwand desaströs – die Plattform erreichte kaum ihr Ziel. Deshalb hebt die EU-Verordnung 2024/3228 die OS-Verpflichtung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 auf.
TOD DES LINKS
Ab dem 20. Juli funktioniert die Plattform nicht mehr. Links wie https://ec.europa.eu/consumers/odr/ laufen ins Leere.
RECHTLICHE KONSEQUENZEN
Veraltete oder tote Links gelten als Irreführung und können als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) abgemahnt werden.
Folge diesem klar strukturierten Fahrplan:
Hinweis und anklickbaren Link zur OS‑Plattform weiterhin im Impressum, in AGB, E-Mail-Signatur etc. beibehalten.
Achte auf funktionierende Links – untersuche verschiedene Varianten (Kurzlink vs. Langlink).
Entferne alle Hinweise auf die OS‑Plattform auf allen Kanälen: Webseite, Impressum, AGB, E‑Mail‑Signatur, Footer, Social Media, auf Marktplätzen wie eBay/Amazon/Etc.
Kund:innen, die über die Plattform Daten hinterlegt haben, sollten ihre Daten bis spätestens 19. Juli 2025 exportieren, da danach alles gelöscht wird.
Falls Du in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hast, musst Du diese vor dem 20. Juli kündigen. Das ist notwendig, weil die vertragliche Verpflichtung sonst besteht, obwohl das Gesetz weggefallen ist.
Kündigung sollte schriftlich erfolgen, mit Wirksamkeit zum 20. Juli – nicht früher.
Sofort umsetzbar!
| Bereich | Bis 19. Juli 2025 beibehalten | Ab 20. Juli 2025 entfernen |
|---|---|---|
| Impressum | ||
| AGB | ||
| E-Mail-Signatur | ||
| Social Media/Profile | ||
| Marktplätze (Amazon, eBay etc.) | ||
| Unterlassungserklärung | prüfen & ggf. kündigen | |
| Datenexport | Bis 19. Juli |
Die EU begräbt eine wenig genutzte Plattform – für dich heißt das: weniger Bürokratie, aber mehr Handlungsbedarf. Online-Händler:innen sollten die kommenden Wochen nutzen, um alle Rechtstexte und Links vollständig zu überarbeiten und bestehende Unterlassungsverpflichtungen zu klären. So schützt Du dich vor Abmahnungen und bist rechtlich auf der sicheren Seite.
Gerne helfen wir dir bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung:
Lass uns gemeinsam prüfen, ob deine Website aktuell ist und auch aus Performance-Sicht ihr volles Potenzial ausschöpft – kontaktiere uns jetzt!
Toll dass du das machst hier
Wunderbar erklärt
Das ist wirklich toll gemacht
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